Neuenfelde wurde vor 950 Jahren das erste Mal urkundlich erwähnt
Am 16. Juli 2009 wurde im Landesarchiv Schleswig-Holstein ein denkwürdiger Geburtstag gefeiert: Die älteste hier beherbergte Urkunde wurde an diesem Tag 950 Jahre alt. In ihr bestätigt Erzbischof Adalbert von Hamburg (und Bremen), dass das Eigentum der Frau Rikquur in Dithmarschen und in der Stadt Stade als Buße dem Erzbistum übertragen worden ist. Beglaubigt wurde dies am 16. Juli 1059.
Die älteste Urkunde im Landesarchiv Schleswig-Holstein vom 16. Juli 1059
(LASH Urk.-Abt. 7 Nr. 131)
Das 950jährige Jubiläum Neuenfeldes gründet sich auf diese Urkunde, in der unser Ort zum ersten Male genannt wird.
Hasselwerder in der Urkunde des Erzbischofs Adalbert von 1059
Wie sah es damals in unserer engeren Heimat zwischen Hamburg und Stade aus? Hamburg war in jener Zeit erst eine kleine Ansiedlung, die um die heutige Petrikirche
herum lag. Einen großen Teil der Bevölkerung bildeten die zum Sitz des Erzbischofs gehörenden Geistlichen, Mönche und Missionare. Hinzu kamen Fischer,
Handwerker, Händler und bäuerlich lebende Einwohner. Diese Urzelle Hamburgs, die vermutlich erst etwa 1000 Einwohner zählte, dehnte sich noch nicht
bis an die Elbe aus, sondern lag zwischen Alster und Bille, die hier zusammenflossen.
Um 1050 wurde am anderen Ufer der unteren Alster eine neue Siedlung angelegt, deren Bewohner sich hauptsächlich dem Handel widmeten. Ihrem Schutz diente eine
Burg, deren Lage in der Nähe der heutigen Nikolaikirche noch immer durch den Straßennamen Neueburg gekennzeichnet ist. Der Gründer dieser Burg und der neuen
Siedlung war Herzog Bernhard. Wir finden seinen Namen und den seines Sohnes Otto in unserer Urkunde wieder.
Dass Hamburg in dieser Zeit einen starken Aufschwung nahm, verdankte es dem Erzbischof Adalbert, der von 1043 bis 1072 die Geschicke des Erzbistums Hamburg-Bremen
leitete. Von ihm rührt unsere Urkunde her, deshalb ist er für uns von besonderem Interesse. Er war die bedeutendste Persönlichkeit, die je den
hamburgischen Erzbischofsstuhl innegehabt hat. Begünstigt durch die Freundschaft mit dem Papst gelang es ihm, seinen kirchlichen Einfluss bis weit in den
Norden Europas auszudehnen. Seine weit ausgreifenden Pläne gingen darauf hinaus, die nordischen Völker von Finnland über Schweden, Dänemark und
Norwegen bis nach Island und Grönland zu einem Patriarchat mit dem Sitz in Hamburg zusammenzufassen. Er nannte Hamburg „die gesegnete Mutter aller Völker
des Nordens“. Als Vormund für den unmündigen, späteren König Heinrich IV. war er zeitweise der eigentliche Lenker des Deutschen Reiches. Um 1060 stand er auf
der Höhe seiner Macht. Unter ihm hat die erzbischöfliche Altstadt ihre höchste Blüte erlebt, bis sie 1066 nach Adalberts Sturz von den Wenden
geplündert und 1072 nach seinem Tode von ihnen fast gänzlich zerstört wurde.
Aus dieser Zeit ist von den uns benachbarten Elbinseln Altenwerder und Finkenwerder sowie von Moorburg und Harburg noch nichts überliefert. Buxtehude wird gerade 100 Jahre früher als Hasselwerder erwähnt. Es war damals in erster Linie eine am Rande der Geest gelegene Sperrburg gegen die räuberischen Einfälle der Normannen, die in ihren schnellen Schiffen die Este heraufkamen. Im Alten Lande war nur erst der etwas höher gelegene Küstensaum an der Elbe besiedelt, und zwar von Sachsen, die wahrscheinlich vom holsteinischen Ufer herübergekommen waren. Es waren dies hauptsächlich die Ortschaften Twielenfleth, Grünendeich, Borstel und Hasselwerder. Die holländischen Siedler sind erst etwa 100 Jahre später gekommen, haben den etwas tiefer liegenden Mittelstreifen des Alten Landes kolonisiert und die Gemeinden Hollern, Steinkirchen, Jork, Estebrügge, Nincop und Francop gegründet.
Erzbischof Adalbert, der Unterzeichner unserer Urkunde, hatte seine eigentliche Residenz in Bremen. Dorthin hatten schon seine Vorgänger wegen der dauernden Gefahren, denen Hamburg, durch die Dänen, Wenden und Normannen ausgesetzt war, ihren Wohnsitz verlegt. So sprach man von dieser Zeit vom Erzbistum Hamburg-Bremen. Adalbert war eifrig darauf bedacht, in dem Gebiet zwischen Niederelbe und Niederweser, das – wie seit 1056 auch Dithmarschen – den Stader Grafen unterstand, seine kirchliche und weltliche Macht auszubreiten. Auf kirchlichem Gebiet beabsichtigte er in Stade ein Bistum zu gründen. Diesen Plan hat er aber nicht mehr zur Ausführung gebracht. Auf weltlichem Gebiet strebte er danach, die Hoheitsrechte der Grafen von Stade zu erlangen. Diese unterstanden bis dahin unmittelbar dem deutschen Kaiser. Im Jahre 1063 gelang es Adalbert, ihnen dies Vorrecht zu nehmen und sie unter seine Lehnshoheit zu stellen. Als Gegengabe überließ er ihnen ausgedehnten Grundbesitz. Man spricht von 1000 Höfen. Diesen enormen Reichtum an Liegenschaften hatte er dadurch an sich gebracht, dass er der Kirche möglichst viele Ländereien übereignen ließ. Von einer solchen Schenkung spricht auch unsere Urkunde.
Vorausbemerkt sei, dass die Urkunde viele offene Fragen enthält. Man ist deshalb auf Vermutungen angewiesen. Wahrscheinlich hat sich folgendes zugetragen:
Eine reiche Erbin aus adligem Geschlecht, namens Rikquur, die vielleicht mit den mächtigen Stader Grafen verwandt war, besaß große Güter in Dithmarschen und in der Stader Gegend. Die Güter werden nicht einzeln genannt, so dass wir keine genaue Kenntnis von deren Anzahl, Lage und Größe haben. Auch gibt uns die sogenannte Pertinenzformel, die alles aufführt, was möglicherweise zum Grundbesitz gehören könnte, keine genaue Auskunft. Sie wurde damals beim Abfassen solcher Urkunden angewandt, um bei der Aufzählung von Einzelheiten nichts zu vergessen. Immerhin darf man nach der Zahl und dem Rang der Zeugen, die in der Urkunde genannt werden, sowie nach der Höhe der Leibrente, die der Rikquur und ihrem Sohn Heinrich zugesichert wird annehmen, dass die Besitzungen recht beträchtlich gewesen sind. Ob auch Höfe im Alten Lande dazugehörten, geht aus der Urkunde nicht hervor. Man darf die dort genannten Zehntdörfer, von denen einige im Alten Lande liegen, nicht ohne weiteres zum Besitz der Rikquur rechnen.
Wahrscheinlich ist diese reiche Erbin im jugendlichen Alter in das Kloster Heeslingen bei Zeven eingetreten. Dieses wurde schon vor 937 als erstes Kloster unserer weiteren Heimat gegründet und entwickelte sich allmählich zu einem Institut für die Töchter des Adels. Es besaß engste Verbindung zu den Stader Grafen, die es geradezu als ihr Hauskloster betrachteten und sich dort beisetzen ließen. Von Jahrzehnt zu Jahrzehnt war das Kloster reicher geworden. Aber infolge des Reichtums hatte sich ein starker Verfall von Zucht und Ordnung bemerkbar gemacht. Um dem entgegen zu steuern, wurde das Kloster im Jahre 1141 in das abgelegenere und ruhigere Zeven verlegt. Zur Zeit unserer Urkunde unterstand es unmittelbar dem Erzbischof Adalbert.
Dass Rikquur vielleicht schon in jungen Jahren Nonne geworden ist, geht daraus hervor, dass Erzbischof Adalbert sagt, sie habe ihr Versprechen ihm und seinen Vorgängern gegeben. Das muss mindestens zur Zeit seines zweiten Vorgängers, des Erzbischofs Hermann, der von 1032 bis 1035 das Erzbistum Hamburg-Bremen leitete, also schon etwa 25 Jahre früher gewesen sein. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass sie nicht Nonne sondern Säkularkanonissin war. Als sie damals ins Kloster eintrat, hat sie ihre Besitzungen an die Kirche abgetreten. Möglicherweise fällt in diese Zeit die zu vermutende uneheliche Geburt ihres Sohnes Heinrich, sofern wir darin die Verfehlung sehen dürfen, von der die Urkunde spricht. Sie wurde deshalb aus dem Kloster verwiesen. Daraufhin kam es bezüglich ihrer früheren Besitzungen, ihrer Buße und ihres künftigen Lebensunterhaltes zwischen ihren Verwandten und der Kirche zu ernsten Auseinandersetzungen. Diese fanden ihren Abschluss in einer großen Verhandlung, in der Adalbert und 33 teils sehr einflussreiche Zeugen zu dem Ergebnis kamen, das in unserer Urkunde protokollarisch niedergelegt ist.
Hinsichtlich Rikquurs ehemaligen Besitzungen wurde bestimmt, dass sie bei der Kirche verbleiben sollten. Vielleicht haben diese Ländereien einen Teil der Gegengabe ausgemacht, mit der Adalbert vier Jahre später die Lehnshoheit über die Stader Grafen erkaufte. Außerdem wurde festgelegt, dass damit die Verfehlung ein für allemal gesühnt wäre und niemand, weder von kirchlicher noch von anderer Seite, sich unterstehen sollte, sie mit weiteren Nachforschungen zu beunruhigen.
Als Buße wurde ihr auferlegt, in der festlichen Hälfte des Kirchenjahres fünfmal zu dem Kloster Heeslingen zu wallfahrten und dort jedes Mal einige Tage zu verweilen.
Um ihr und ihrem Sohn den Lebensunterhalt zu sichern, wurde ihnen ein Anteil am Ertrag, der sogenannte Zehnte, aus 8 Ortschaften zugesprochen. Diese Abgabe bestand aus dem Großen Zehnten, der sich auf Getreide bezog, und aus dem Klein- oder Schmalzehnten, der Fohlen, Kälber, Schweine, Schafe, Gänse und Bienen umfasste. Nach dem Tode Rikquurs und ihres Sohnes sollten diese Abgaben wieder der Kirche zur Verfügung stehen.
Von den 8 Ortschaften sind 5 genau zu deuten. Das sind Lacstidi - Loxstedt bei Bremerhaven, Konilo un Dudanebutli - Kuhla und Düdenbüttel bei Stade, Tuinunfliet und Heslewarther - Twielenfleth und Hasselwerder im Alten Lande, Birithi, Wrtfliet und Burcholt lassen sich nicht mit Sicherheit feststellen.
Die Verhandlung muss vor dem 29. Juni stattgefunden haben, denn Herzog Bernhard, der an diesem Tag gestorben ist, hat noch an ihr teilgenommen. Die Urkunde ist aber erst am 20. Juli ausgefertigt worden. In der Zeit zwischen der Versammlung und der Niederschrift des Protokolls sah Adalbert sich aus uns unbekannten Gründen veranlasst, hinsichtlich der Nichterfüllung der beiderseitigen Verpflichtungen noch einen Nachtrag hinzuzufügen. Wir finden ihn in Zeile 19 bis 21. Er besagt: Wenn Rikquur oder einer ihrer Erben die Schenkung rückgängig machen wollten, so sollen der frühere Rechtsstreit und die Untersuchung in Rikquurs Gegenwart wieder aufgenommen werden. Sollte andererseits jemand etwas von dem, was von kirchlicher Seite gegeben ist, anfechten, so soll sie ihren Besitz zurückerhalten.
Ein zweiter Nachtrag beginnt in der Mitte von Zeile 21 und läuft bis zum Ende von Zeile 22. Er ist deutlich erkennbar an der anderen Tinte und besonders daran, dass die Oberlängen der Zeile 23 und das A von Adalberts Monogramm umgangen sind. Obwohl er anscheinend von anderer Hand geschrieben ist, muss er doch schon bald nach 1059 hinzugefügt sein. Wahrscheinlich schon im Jahre 1060, in dem Adalbert auf dem Süllberg ein Kloster gründete. Diesem stellt er in dem Nachtrag den Zehnten aus den genannten Dörfern in Aussicht. Die Übertragung soll stattfinden, wenn Rikquur und ihr Sohn gestorben sind. Wahrscheinlich aber ist das Kloster nie in den Genuss dieses Zehnten gekommen, denn es wurde bald wieder zerstört.
In Zeile 21 kündigt Adalbert an, dass er die Urkunde mit seinem Siegel versehen will. Sie ist aber unbesiegelt geblieben und trägt nur sein Monogramm. Es ist das einzige, das von ihm bekannt ist. Die Schrift der Signumzeile (Zeile 23) und die Verwendung eines Monogramms waren damals eigentlich nur in Kaiserurkunden üblich. Sie zeigen, wie sehr Adalbert vom kaiserlichen Hof, mit dem er als Freund Heinrich III. und als Vormund und Regent Heinrichs IV. in engster Verbindung stand, beeinflusst war.
Die Urkunde ist das älteste schriftliche Zeugnis zur Geschichte des Alten Landes. Sie besteht aus sehr dünnem, gelblichem Pergament, das infolge seines hohen Alters fleckig und brüchig und an mehreren Stellen schadhaft geworden ist. Zur besseren Erhaltung hat man es schon vor mehr als 100 Jahren auf Papier gezogen. Die Schrift ist die typische karolingische Urkundenschrift. Sie ist reich an Abkürzungen.
Diese wertvolle Urkunde hat ein wechselvolles Schicksal gehabt. Jahrhunderte lang ist sie im erzbischöflichen Archiv zu Bremen verwahrt worden. Nach dem Dreißigjährigen Krieg wurde das Archiv nach Stade übergeführt, dem neuen Sitz der obersten geistlichen und weltlichen Behörden in den Herzogtümern Bremen und Verden. Hier ist sie nicht lange geblieben. 1661 musste sie, weil Dithmarschen in ihr erwähnt wird, zusammen mit anderen Urkunden infolge des zwischen Dänemark und Schweden geschlossenen Friedens zu Kopenhagen an Dänemark abgeliefert werden. Diese Dokumente wurden in dem schleswig-holsteinischen Archiv zu Gottorf bei Schleswig untergebracht. Von hier gelangte unsere Urkunde später ins dänische Reichsarchiv zu Kopenhagen. Als dann um 1935 zwischen Dänemark und Preußen ein Aktenaustausch stattfand, deponierte man sie im Staatsarchiv Kiel, von wo sie nach dem zweiten Weltkrieg bei der Verlegung des Staatsarchivs wieder nach Gottorf zurückkam. Sie stellt die älteste Originalurkunde dieses Archivs dar.
Quelle: Gustav Fock, aus dem Buch "900 Jahre Neuenfelde"